Förderung der Lehrausbildung
Wenn Sie ausgewählte Lehrlinge ausbilden, dann erhalten Sie von uns eine Förderung – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Welche Lehrlinge fördern wir?
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation
- Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern
- Erwachsene (Ü18), die die Schule abgebrochen haben.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten pauschal einen monatlichen Zuschuss für Ihre Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingseinkommen, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte oder Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen/Hilfsarbeiter_innenlohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Grundsätzlich erhalten Sie die Förderung max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo beantragen Sie die Förderung?
- Über das eAMS-Konto.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Förderungen sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über Details.
- Die Förderung der Lehrausbildung stellt eine allgemeine Maßnahme dar. Es handelt sich um keine De-minimis-Beihilfe.
Regionale Förderungen der Lehrausbildung
Förderung der Lehrausbildung
Welche Menschen fördern wir?
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene, die durch eine Lehrausbildung einen Arbeitsplatz finden können
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die älter als 18 Jahre sind.
Wer kann diese Förderung erhalten?
Alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz BAG oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz LFBG Lehrlinge oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer integrativen Berufsausbildung ausbilden dürfen.
Ausgenommen von dieser Förderung sind
- Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Wie hoch ist die Förderung im Burgenland?
Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
- in welchem Lehrjahr der Lehrling ist und
- zu welcher Zielgruppe er gehört.
Sie erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag – als monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung.
Förderung im 1. Lehrjahr:
Für Mädchen bzw. Frauen in einem Lehrberuf mit geringem Frauenanteil zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtungen: 450 Euro pro Monat.
Für einen Menschen, der am Arbeitsmarkt benachteiligt ist, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 450 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 450 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist, höchstens die Pflichtschule abgeschlossen hat und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhält, zahlen wir
- Unternehmen: 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 900 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist, eine weiterführende Schule oder Ausbildung abgeschlossen hat und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhält, zahlen wir:
- Unternehmen: 650 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 750 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist und eine normale Lehrlingsentschädigung erhält und entweder weiblich ist oder am Arbeitsmarkt benachteiligt ist (inkl. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher) oder an einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation teilnimmt, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 450 Euro pro Monat.
Für einen Menschen, der bei der Lehrstellensuche begünstigt ist, zahlen wir
- Unternehmen: 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 400 Euro pro Monat
Förderung im 2. Lehrjahr:
Für Mädchen bzw. Frauen in einem Lehrberuf mit geringem Frauenanteil zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat,
- Ausbildungseinrichtungen: 150 Euro pro Monat.
Für einen Menschen, der bei der Lehrstellensuche benachteiligt ist, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 150 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 150 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist, höchstens die Pflichtschule abgeschlossen hat und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhält, zahlen wir
- Unternehmen: 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 900 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist, eine weiterführende Schule oder Ausbildung abgeschlossen hat und eine höhere Lehrlingsentschädigung oder Hilfsarbeiterlohn erhält, zahlen wir:
- Unternehmen: 650 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen: 750 Euro pro Monat.
Für einen Lehrling, der älter als 18 Jahre ist und eine normale Lehrlingsentschädigung erhält und entweder weiblich ist oder am Arbeitsmarkt benachteiligt ist (inkl. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher) oder an einer verlängerten Lehrzeit oder Teilqualifikation teilnimmt, zahlen wir
- Unternehmen: 150 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 150 Euro pro Monat.
Für einen Menschen, der bei der Lehrstellensuche begünstigt ist, zahlen wir
- Unternehmen: 200 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtung: 200 Euro pro Monat
Förderung im 3. und 4. Lehrjahr:
Wir fördern nur Lehrlinge, die
- außerhalb der gesetzlichen Probezeit ihre Lehrstelle verloren haben oder
- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
In diesen Fällen erhalten Sie200 Euro monatlich, wenn Sie dem Lehrling die Fortsetzung der Lehrausbildung ermöglichen – allerdings höchstens für 1 Jahr oder bis zum Ende der Lehrausbildung.
Bei über 18-jährigen mit höherer Lehrlingsentschädigung/HilfsarbeiterInnenlohn wird die Beihilfe unabhängig davon, wie viele Monate der Lehrzeit angerechnet werden, 36 Monate - in gleicher Höhe - gewährt, maximal bis zum Ende der Lehrzeit.
Wo müssen Sie die Förderung beantragen?
Bei Ihrem AMS . Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin, Ihren Berater und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch – bevor das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis beginnt. Vielen Dank!
Stand: Jänner 2018
Stand im Bundesland: 18. Juli 2018
Förderung der Lehrausbildung
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Welche Lehrlinge fördern wir?
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Lernschwäche, …),
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit
Teilqualifikation, - Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern (Beseitigung von Qualifikationsmängeln),
- Erwachsene (Ü18), die die Schule abgebrochen haben.
Wie hoch ist die Förderung in NÖ?
Sie erhalten pauschal einen monatlichen Zuschuss für Ihre Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil (altersunabhängig):
- 350,- Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Benachteiligte Lehrstellensuchende (altersunabhängig) und Schulabbrecher_innen (über 18 Jahre) mit „regulärer“ Lehrlingsentschädigung:
- 200,- Euro pro Monat
Zielgruppe 3: Erwachsene (über 18 Jahre) mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn (Beseitigung von Qualifikationsmängeln):
- Frauen: 600,- Euro pro Monat
- 450,- Euro pro Monat
Zielgruppe 4: Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation (altersunabhängig):
- 400,- Euro pro Monat
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Grundsätzlich max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die
gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo beantragen Sie die Förderung?
Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Lehre oder Ausbildung über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen!
Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügungi
Wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person mit der Lehre oder der Ausbildung beginnt.
Stand im Bundesland: 07. November 2023
Regionale Förderungen der Lehrausbildung in Oberösterreich
Welche Menschen fördern wir?
- Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsenen (Über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
Wer kann diese Förderung erhalten?
Alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz BAG oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz LFBG berechtig sind, Lehrlinge oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation auszubilden.
Ausgenommen von dieser Förderung sind:
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Wie hoch ist die Förderung in Oberösterreich?
Sie erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag – als monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung. Die exakte Höhe der Förderung hängt davon ab, zu welcher Zielgruppe der Lehrling gehört.
Zielgruppe 1:
Für Personen unter 18 Jahre oder über 18-jährige, deren Lehrlingsentschädigung unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn / Mindestgehalt für Hilfskräfte im Beruf liegt, erhalten Sie folgende Zuschüsse:
- Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 24 Monate - Benachteiligte Lehrstellensuchende (lt. AMS-Definition)
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 24 Monate - Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
Monatlich 300,- Euro
maximale Förderdauer: 36 Monate
Zielgruppe 2:
Für Personen über 18 Jahre, die eine Lehrlingsentschädigung mindestens in Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohns / Mindestgehalts für Hilfskräfte im Beruf erhalten, erhalten Sie folgende Zuschüsse:
- im 1. Förderjahr
Monatlich 700,- Euro - im 2. Förderjahr
Monatlich 700,- Euro - im 3. Förderjahr
Monatlich 500,- Euro
Bitte beachten Sie: Es ist in jedem Fall für jedes Lehr- oder Ausbildungsjahr ein eigenes Begeheren, rechtzeitig vor Beginn des neuen Lehr- oder Ausbildungsjahres zu stellen. - Bei Personen mit AHS-Matura werden max. 24 Monate gefördert.
1. Förderzeitraum monatlich 500,- Euro
2. Förderzeitraum monatlich 400,- Euro
3. Förderzeitraum monatlich 300,- Euro
(ein Förderzeitraum = max. 8 Monate).
Für nähere Details und Fragen zu Beihilfenhöhen, Voraussetzungen und Definitionen, wenden Sie sich an Ihre AMS Geschäftsstelle.
Wo müssen Sie die Förderung beantragen?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass der/dieFörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigenBeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Stand im Bundesland: 26. Februar 2024
Förderung der Lehrausbildung
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge ausbilden dürfen:
- Lehrausbildung,
- Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder
- Teilqualifikation.
Ausgenommen von der Förderung sind?
- der Bund,
- politische Parteien und
- Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Welche Lehrlinge fördern wir?
- Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation,
- Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern,
- Erwachsene (Ü18), die die Schule abgebrochen haben.
Wie hoch ist die Förderung?
- Sie erhalten pauschal einen monatlichen Zuschuss für Ihre Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand. Die Voraussetzungen für die Förderung können regional unterschiedlich sein. Wir informieren Sie gerne über Details.
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte oder Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400,- Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453,- Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn:
- Unternehmen erhalten max. 900,- Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900,- Euro pro Monat
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Grundsätzlich erhalten Sie die Förderung max. 3 Jahre – wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird.
- Bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Förderung für die gesamte Lehrzeit bewilligt werden.
Wann und wo beantragen Sie die Förderung?
- Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Stand im Bundesland: 27. Juni 2024
Förderung der Lehrausbildung
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation,
- Erwachsenen (über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann oder Schulabbrecher/Schulabbrecherinnen.
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt.
Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe unten).
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
Bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.
Personengruppe
Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
Betrieb EUR 400,-- für ein Jahr/ Ausbildungseinrichtung EUR 400,-- für 1 Jahr
Benachteiligte Lehrstellensuchende
Betrieb EUR 300,-- für ein Jahr / Ausbildungseinrichtung EUR 300,-- für ein Jahr
TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
Betrieb EUR 350,-- max. 4 oder 3 Jahre / Ausbildungseinrichtung EUR 350,-- max. 4 oder 3 Jahre
Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln oder SchulabbrecherInnen Voraussetzung: HilfsarbeiterInnenlohn oder höhere Lehrlingsentschädigung für über 18 Jährige
Betrieb 1. Jahr EUR 700,-- (ab. 01.04.2021: 1. Jahr EUR 900,--) , 2. Jahr EUR 500,--
Ausbildungseinrichtung 1. Jahr EUR 700,-- (ab. 01.04.2021: 1. Jahr EUR 900,--) , 2. Jahr EUR 500,--
Über 18- Jährige mit Qualifikationsmängeln oder SchulabbrecherInnen ohne HilfsarbeiterInnenlohn oder ohne KV-Regelung, Fördermöglichkeit nur dann, wenn ein weiterer Fördergrund vorliegt (1 bis 3)
Betrieb EUR 400,-- für 1 Jahr/ Ausbildungseinrichtung EUR 400,-- für ein Jahr
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!
Stand im Bundesland: 29. März 2021
Lehrstellenförderung für Beschäftigte über 18 Jahre
Sie sind auf der Suche nach Fachkräften. Dann nutzen Sie das Potenzial an motivierten Menschen in Ihrem Unternehmen. Mit der neuen Lehrstellenförderung für Beschäftigte ab 18 Jahren bietet das AMS Vorarlberg finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für Frauen: 800 Euro im ersten und zweiten Lehrjahr.
- Für Männer: 800 Euro im ersten Lehrjahr und 400 Euro im zweiten Lehrjahr.
Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?
Die Förderung muss über das eAMS-Konto für Unternehmen beantragt werden.
Wichtig
Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen. Der/die Beschäftigte muss sich vor der Beantragung der Förderung beim AMS lehrstellensuchend melden, bleibt jedoch weiter in Beschäftigung. Hier geht´s zur Anmeldung
Kontakt
Für weitere Informationen zur Förderung und Unterstützung bei der Ausbildung von Arbeitskräften stehen Ihnen Ihre AMS-Beraterin, Ihr AMS-Berater im Service für Unternehmen zur Verfügung.
Stand im Bundesland: 07. August 2024
Förderung der Lehrausbildung
Hinweis: Das „Begehren“ kann ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen eingebracht werden!
Stand im Bundesland: 06. August 2021
Diese Seite wurde aktualisiert am: 16. Dezember 2024